08.10.2025 - MAG Lifestylemagazin - Gourmet & Kulinarik aktuell
Die Landwirtschaftsminister aus Österreich, Tschechien, Ungarn, Italien und der Slowakei hatten im Juni von der EU-Kommission einen Gesetzesvorschlag „zum Schutz der Bezeichnungen für
Lebensmittel tierischen Ursprungs“ gefordert. Als Begründung wurden neben dem Schutz der tierischen Produkte auch der „Schutz der Verbraucher vor irreführenden Angaben“ angeführt.
Wir wollen hier nicht auf gesundheitliche Vor- oder Nachteile ausschließlich veganer Ernährung eingehen, sondern entsprechend dem Thema unseres Magazins, die Auswirkungen auf Gourmets, Epikureer
kulinarischer Genüsse beleuchten. Gleich vorweg, jeder soll sich nach eigenen Vorlieben ernähren, ob mit fast Food oder Slow Food, bei eigener Küche oder von ihm gewählten Restaurants, mit
Schweinsbraten, mit Meeresfrüchten oder gar mit beidem.
Beispiele für geschützte Lebensmittelbezeichnungen sind unter vielen anderen der Allgäuer Bergkäse, die Thüringer Rostbratwurst, der Nürnberger Lebkuchen und die Wachauer Marille, der
Waldviertler Graumohn, der Champagner sowie der Ruster Ausbruch.
Dieser Namensschutz ist im Sinne Gourmets, Epikureer kulinarischer Genüsse wichtig und unumstritten.
Eine Begründung für diese Kritik am Verbot der Bezeichnung „Veggie-Burger“ und „Tofu-Schnitzel“ kann von Gourmets nicht verifiziert werden!
Einzig als äquivalent zu industriell angebotenen Fertiggerichten mit Fleischteilen enthalten auch industriell verarbeitete vegane Fleisch- und Käseersatzprodukte oft viele künstliche Aromen,
Farbstoffe und andere Zusatzstoffe.
Es empfiehlt sich daher für Gourmets, Epikureer kulinarischer Genüsse, der Verzicht auf jedwede Konsumation von industriell verarbeiteten Speisen.
Die Verbotspläne scheinen kein durchsichtiges Manöver um die Nachfrage nach pflanzlichen Alternativen auszubremsen, sondern die Kritik an den Verboten vermitteln den Eindruck einer ideologisch motivierten Aktion unter dem Motto Klimaschutz. Auch der Nutri-Score ist umstritten, weil er oft nicht alle wichtigen Nährstoffe wie Vitamine oder Ballaststoffe angemessen berücksichtigt, Inhaltsstoffe wie gesunde Fette nicht unterscheidet, ungesunde Zusatzstoffe ignoriert und sich auf die freiwillige Verwendung beschränkt, wodurch nur eine Auswahl von Produkten gekennzeichnet wird. Zudem ist der Vergleich nur innerhalb der gleichen Produktkategorie aussagekräftig, was zu irreführenden Bewertungen für Produkte wie Olivenöl oder einige trinkbare Milchprodukte führen kann.
Die Verbotspläne scheinen kein durchsichtiges Manöver um die Nachfrage nach pflanzlichen Alternativen auszubremsen, sondern die Kritik an den Verboten vermitteln den Eindruck einer ideologisch motivierten Aktion unter dem Motto Klimaschutz. Auch die Kennzeichung mit Nutri-Score ist umstritten, weil er oft nicht alle wichtigen Nährstoffe wie Vitamine oder Ballaststoffe angemessen berücksichtigt, Inhaltsstoffe wie gesunde Fette nicht unterscheidet, ungesunde Zusatzstoffe ignoriert und sich auf die freiwillige Verwendung beschränkt, wodurch nur eine Auswahl von Produkten gekennzeichnet wird. Zudem ist der Vergleich nur innerhalb der gleichen Produktkategorie aussagekräftig, was andernfalls zu irreführenden Bewertungen für Produkte wie Olivenöl oder einige trinkbare Milchprodukte führen kann.
Begriffe wie „Burger“, „Wurst“ oder „Schnitzel“ ausschließlich Fleischprodukten vorbehalten sind. EU-Agrarkommissar Christophe Hansen hat zudem vorgeschlagen, dass die Namen von Tierarten wie „Huhn“ oder „Pute“ nicht mehr in der Bezeichnung pflanzlicher Alternativen vorkommen dürfen, selbst dann, wenn diese Produkte klar als vegan oder vegetarisch gekennzeichnet sind und die Begriffe den Konsumenten lediglich als Orientierung für Geschmack dienen sollen.
Eine Frage die sich stellt, ist es für einen Konsumenten irreführend ihm ein Pflanzelaberl mit künstlichen Aromen, Farbstoffe und andere Zusatzstoffe als Schnitzerl zu offerieren? Selbst zur
Unterscheidung des original „Wiener Schnitzel“ aus Kalbfleisch muss bei Verwendung von Schweinefleisch „Schnitzel nach Wiener Art“ angeführt werden.
Was hat aber, außer eventuell für gourmetferne Konsumenten vorgespiegelten Geschmacksversprechungen, ein aus den Hauptzutaten Wasser und Geschmacksstoffen erzeugtes Produkt mit den Genussfreuden
beim Verspeisen eines Wiener Schnitzerls oder einer Mortadella gemein?
Wir unterstützen jeden Versuch für artgerechte Tierhaltung. Leider ist noch immer anzumerken, dass nur Wildfleisch von freilebenden Tieren sowohl den Anspruch an das Tierwohl als auch an die
Fleischqualität zu hundert Prozent befriedigt. Gleiches gilt auch für Wildfang im Unterschied zu Zuchtfisch bei Seefischen.
Nur das fehlende Angebot lässt den Gourmet manchmal mit einer Träne in den Augen zur minderen Qualität greifen.
Zum Leidwesen von Gourmets ist die Transparenz für qualitativ hochwertige Nahrungsmittel bei Restaurants geringer als beim Einkauf in Supermärkten und dem Lebensmittelgroßhandel. Es bleibt nur
die Variante selber zu kochen oder das Restaurant seines Vertrauens zu besuchen.